Wie Menschenrechte uns den Weg zum Frieden weisen - psychologische Hilfen und Fallstricke

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Vereinte Nationen, 1948) nennt erstmals Rechte, die für alle Menschen gelten (sollen). Sie ist somit eines der bedeutendsten Schriftdokumente der Menschheitsgeschichte. Im Sinne dieser Erklärung sollte eine zentrale Aufgabe nationaler und internationaler Politik, gesellschaftlicher Organisationen, Wissenschaften und aller Bürger sein, das dort genannte zu „erreichende gemeinsame Ideal“ ernsthaft anzustreben, um jedem Menschen die Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben zu sichern. In diesem Artikel wird verdeutlicht, dass dabei psychologische Aspekte eine bedeutsame Rolle spielen.

Friedenspsychologische Aktivitäten können – entsprechend den Überlegungen von Galtung (1975) – zum einen auf die Reduktion von Gewalt und Krieg (negativer Frieden) gerichtet sein, zum anderen auf eine Veränderung struktureller und kultureller Lebensbedingungen, um eine Befriedigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse sicherzustellen (positiver Frieden). Zu solchen Bedürfnissen gehören neben dem Zugang zu Nahrung und Unterkunft z. B. auch Bedürfnisse nach einer positiven Identität, Kontrollerleben, Sicherheit, (soziale) Gerechtigkeit und Wohlbefinden (Boehnke und Kollegen, 2004). Das Ideal des positiven Friedens kann mit einer umfassenden Verwirklichung von Menschenrechten erreicht werden.

Bild 1: MenschenrechteBild 1: Menschenrechte

Menschenrechte sind Rechte, die für jeden Menschen gelten, ohne Unterschied nach Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Sprache, politischer Überzeugung, sozialer und nationaler Herkunft. Das grundlegende Dokument ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Vereinte Nationen, 1948), die aus 30 Artikeln mit über 100 einzelnen Rechten besteht. Um eine stärkere völkerrechtliche Verankerung zu erreichen, wurden darauf aufbauend 1966 die sogenannten „Zwillingspakte“ ausgehandelt: Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die mittlerweile von etwa 160 Staaten ratifiziert wurden. Es folgten viele weitere Zusatzerklärungen, die die Zwillingspakte ergänzten oder ausdifferenzierten (zum Überblick www.humanrights.ch).

Menschenrechte werden von der Allgemeinen Erklärung als „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ bezeichnet. Dazu gehören zum einen bürgerliche und politische Rechte, wie z. B. Recht auf Leben, Verbot von Diskriminierung sowie Folter, Anspruch auf gerechtes und öffentliches Gerichtsverfahren, Recht auf Asyl sowie Staatsangehörigkeit, Meinungs- und Religionsfreiheit, Recht auf freie Wahlen. Zudem nennt die Allgemeine Erklärung soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, wie z. B. Recht auf Arbeit, Erholung und bezahlten Urlaub, Schutz vor Arbeitslosigkeit, Recht auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung sowie unentgeltlichen Grundschulunterricht.

Grundprinzipien der Menschenrechte sind insbesondere Universalität (sie gelten für alle Menschen) und Unteilbarkeit (alle Menschenrechte sind gleichermaßen bedeutsam), zudem Interdependenz (die Rechte sind voneinander abhängig und beeinflussen sich).

Im Folgenden möchten wir verdeutlichen, dass auch die Psychologie einen wichtigen Beitrag zum Thema Menschenrechte leisten kann. Wir gehen auf vier Aspekte ein:

(1) Wissen und Einstellungen bezüglich Menschenrechten, die für das Urteilen und Handeln von Menschen relevant sind;

(2) Menschenrechtsverletzungen, die erkannt werden müssen, um sich ihnen entgegenstellen zu können;

(3) Missbrauch von Menschenrechten, die politisch instrumentalisiert werden können, u. a. um psychologisch Feindbilder aufzubauen und Kriege zu legitimieren;

(4) Grundlagen von Menschenrechtsbildung, die dazu führen, dass Menschenrechtsbildung umfassend und effektiv entwickelt und durchgeführt wird.

I. Ergebnisse repräsentativer Befragungen zu Wissen und Einstellungen bezüglich Menschenrechten

Die Relevanz von Wissen über Menschenrechte betonte UN-Generalsekretär Kofi Annan (2000) mit den Worten: "Je mehr die Menschen über ihre Rechte wissen und je mehr sie diese auch bei anderen respektieren, desto größer ist unsere Chance, in Frieden zu leben. Nur wenn Menschen über Menschenrechte informiert sind, können wir hoffen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern..." (Press Release SG/SM/7648 OBV/185).

Repräsentative Befragungen der deutschen Bevölkerung zeigen, dass die Verwirklichung von Menschenrechten von fast allen Menschen grundsätzlich als sehr wichtig angesehen wird; gleichzeitig aber ist das konkrete Wissen über Menschenrechte gering und ungenau (Sommer & Stellmacher, 2009, Kap. 5.2). Im Durchschnitt können nur knapp drei von über 100 Rechten der Allgemeinen Erklärung spontan genannt werden. Zudem besteht eine Halbierung von Menschenrechten: Wenn Menschenrechte bekannt sind, dann sind das wenige bürgerliche und politische Rechte (insbesondere Meinungs- und Religionsfreiheit); wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dagegen sind weitgehend unbekannt oder sie werden explizit als nicht zu Menschenrechten gehörend bewertet (u. a. Recht auf Bildung von Gewerkschaften, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, bezahlter Urlaub sowie Schutz vor Arbeitslosigkeit).

Internationale Vergleiche (McFarland, 2015) zeigen zudem, dass die Unterstützung für Menschenrechte – je nach Kontext – erheblich schwankt: so unterstützen z. B. Bürger der USA entsprechend ihrer Tradition bürgerliche Rechte wie Rede- und Religionsfreiheit deutlich mehr als Bürger vieler anderer Länder; umgekehrt unterstützen sie soziale Rechte deutlich weniger als z. B. Menschen in China oder Argentinien. Diese Beispiele zeigen, dass nationale Interessen und Werte die Bewertung von Menschenrechten beeinflussen.

Als Ursachen für das geringe und z. T. fehlerhafte Wissen können u. a. der Umgang mit Menschenrechten im politischen Diskurs, die Darstellung von Menschenrechten in Medien sowie ihre Behandlung in Schulen angesehen werden.

Medien kommt bei der gesellschaftlichen Konstruktion von Wirklichkeit, somit auch bei der Bildung politischen Bewusstseins, eine wesentliche Bedeutung zu. Bei Analysen deutscher Print- und Fernsehmedien wurde zusammenfassend festgestellt (Sommer & Stellmacher 2009, Kap. 6 und 7), dass

(1) über Menschenrechte häufig allgemein berichtet wird, ohne diese zu spezifizieren (z. B. Politiker X setzt sich bei seinem Besuch in Land Y für die Verwirklichung von Menschenrechten ein);

(2) Menschenrechte auf einige wenige bürgerliche und politische Rechte reduziert werden;

(3) hauptsächlich nichtwestliche Staaten wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert werden, während Deutschland und andere westliche Staaten als Hüter der Menschenrechte dargestellt werden.

Auch Analysen von Schulbüchern kommen zu einem ernüchternden Fazit (vgl. Druba, 2006). In Schulbüchern werden Menschenrechte insgesamt wenig thematisiert; konkrete Menschenrechtsverletzungen – auch im eigenen Land – werden kaum benannt. Die große Bedeutung nichtstaatlicher Organisationen für den Menschenrechtsschutz (z. B. amnesty international, FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk, medica mondiale, medico international, Oxfam, Pro Asyl) wird selten thematisiert. Zudem wird das Weltwirtschaftssystem in Schulbüchern zwar z. T. sehr kritisch diskutiert (u. a. Armut, Hunger, Kinderarbeit), dies wird aber nicht mit der Verletzung von Menschenrechten verknüpft (Druba 2006; Sommer & Stellmacher 2009, Kap. 4).

II. Wahrnehmung und Bewertung von Menschenrechtsverletzungen

Die Allgemeine Erklärung versteht sich als anzustrebendes Ideal. Sie ist inhaltlich so umfangreich, dass derzeit alle Staaten in erheblichem Ausmaß Menschenrechte verletzen. Nach internationalen Indizes für das Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen schneiden Deutschland und andere westliche Staaten im Vergleich zu vielen anderen Ländern zwar sehr gut ab. Dies heißt jedoch nicht, dass sie keine Menschenrechte verletzen. Dazu einige Beispiele. Im vorgeblichen „Kampf gegen den Terrorismus“ (War on Terror) werden massive Einschränkungen bürgerlicher Rechte vorgenommen. So z. B. wurde durch den National Defense Authorization Act (2012) in den USA beschlossen, dass US-BürgerInnen und AusländerInnen auf Verdacht zeitlich unbegrenzt inhaftiert werden können. Aktuell wird in etlichen Staaten der Europäischen Union die Unabhängigkeit der Justiz bedroht; das Recht auf Asyl wird eingeschränkt und die EU nimmt in Kauf, dass tausende Menschen auf der Flucht vor (Bürger-)Krieg oder menschenunwürdigen Lebensbedingungen sterben oder im Mittelmeer ertrinken. Regime, die in erheblichem Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind (z. B. Saudi Arabien, Türkei), werden u. a. mit Waffenlieferungen für militärische Auseinandersetzungen unterstützt, weil sie geostrategisch für den Westen hilfreich sind. In westlichen Ländern verkaufte Waren werden in sog. Entwicklungsländern z. T. unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt und sind deshalb Bild 2: Hungernde KinderBild 2: Hungernde Kinder„bei uns“ so preiswert. Wirtschaftsverträge der EU mit afrikanischen Staaten tragen zu Hunger, Armut und Arbeitslosigkeit bei (FIAN 2014): Hoch subventionierte westliche Agrarprodukte zerstören die heimische afrikanische Landwirtschaft. Über 800 Millionen Menschen leiden an schwerer und permanenter Unterernährung, die meisten davon in Afrika und Asien. Pro Jahr sterben etwa drei Millionen Kinder an Unterernährung. Jean Ziegler (2012), ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung, hat insbesondere die neoliberale Weltwirtschaftsordnung als Ursache für die Hungerproblematik in der Welt angeführt und mit vielen Beispielen belegt.

Diese Beispiele zeigen, dass massive Menschenrechtsverletzungen auch in und durch westliche/n Staaten begangen werden. Dennoch zeigen empirische Studien in Deutschland, dass der eigene Staat (und dazugehörige Staaten, etwa EU) eher als Hüter der Menschenrechte dargestellt wird und es vor allem andere Staaten sind, die Menschenrechte verletzen. Dies hat eine wichtige psychologische Funktion: Durch die (implizite und explizite) Betonung, dass Menschenrechte im eigenen Land verwirklicht, aber durch fremde Regierungen verletzt werden, wird der kollektive Selbstwert erhöht: Die eigene Nation kann im Vergleich zu anderen Nationen somit positiv hervorgehoben werden. Entsprechend wird der Teil des Selbstkonzepts, der an die Zugehörigkeit zur eigenen Nation geknüpft ist, ebenfalls positiv gestaltet. Dies wertet den eigenen Selbstwert auf. Auf der Makroebene wird dadurch zudem indirekt das eigene gesellschaftliche System stabilisiert („Wir sind die Guten“; Überlegenheit der Staatsform der westlichen Demokratien).

Zudem wurde gezeigt, dass autoritäre Persönlichkeitsstrukturen und Nationalismus zwei psychologische Faktoren sind, die besonders stark mit einer verzerrten Wahrnehmung von Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Es sind besonders hochautoritäre als auch stark nationalistisch eingestellte Personen, die bereit sind, Menschenrechtsverletzungen durch die eigene Regierung zu tolerieren. Weitere wichtige Persönlichkeitsmerkmale sind die soziale-Dominanzorientierung sowie eine „Identifikation mit der gesamten Menschheit“ (McFarland, 2015, vgl. auch Cohrs, Maes, Moschner & Kielmann, 2007).

III. Missbrauch von Menschenrechten

Menschenrechte können nicht nur verletzt, sie können auch für eigene Interessen missbraucht werden. Dieser bislang kaum thematisierte Aspekt des Missbrauchs ist von dem der Verletzungen zu unterscheiden. Folgende Strategien des Missbrauchs können zumindest für den westlichen Kulturkreis benannt werden (vgl. Sommer & Stellmacher, 2009):

(1) Selektive Darstellung von Menschenrechten („Halbierung“) In deutschen Medien und bei gesellschaftlich relevanten Persönlichkeiten werden Menschenrechte bewusst auf wenige bürgerliche und politische Rechte reduziert, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte werden kaum als Menschenrechte diskutiert. Damit wird gegen die Unteilbarkeit von Menschenrechten verstoßen; dies führt aus psychologischer Sicht zu einer verzerrten Darstellung von Menschenrechten.

(2) Selektive Kritik bei Menschenrechtsverletzungen

Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land oder der dazugehörigen politischen und militärischen „Wertegemeinschaft“ werden kaum thematisiert oder als bedauerliche Ausnahmen verstanden – Selbstkritik ist somit wenig vorhanden. Wegen Verletzung von Menschenrechten werden insbesondere solche Staaten kritisiert, die nicht der eigenen Wertegemeinschaft angehören (in Deutschland z. B. China, Russland, Syrien und Kuba). Dadurch werden Feindbilder konstruiert, die zum einen von inneren Problemen ablenken und zum anderen zur Verschärfung von außenpolitischen Konflikten beitragen können.

Des Weiteren zeigen empirische Studien, dass Menschenrechtsverletzungen durch die eigene Regierung von Befragten eher toleriert werden als dieselben Menschenrechtsverletzungen durch fremde Regierungen (vgl. Sommer & Stellmacher, 2009). Hier wird gegen das Prinzip der Universalität verstoßen; dies zeigt, dass psychologische Mechanismen bei der Wahrnehmung und Bewertung von Menschenrechtsverletzungen eine Rolle spielenBild 3: Soldaten im KriegBild 3: Soldaten im Krieg

(3) (Vermeintliche) Menschenrechtsverletzungen als Begründung für Kriege

Nach Ende des Ost-West-Konfliktes wurden von westlichen Staaten reale oder behauptete Menschenrechtsverletzungen durch andere Staaten als wesentliche Begründung für Kriege herangezogen. Der gezielte Vorwurf von Menschenrechtsverletzungen diente insbesondere dem Aufbau bzw. der Intensivierung von Feindbildern. Besonders relevant sind dabei der Jugoslawien-Kosovo-, der Libyen- und der Syrien-Krieg (z. B. Lüders, 2017; Sommer, 2001). Bei genauerer Analyse von Argumenten und Dokumenten aber wird deutlich, dass andere Motive mindestens so bedeutsam waren wie der „Schutz der Menschenrechte“: Dazu gehören u. a. ökonomische, z. B. Sicherung von Rohstoffen, Märkten und Handelswegen (z. B. deutsche Verteidigungspolitischen Richtlinien seit 1992) oder geopolitische, z. B. „Regimewechsel“ oder Schwächung von Staaten, die westliche Interessen stören (könnten).

Kriege aber verhindern meist nicht Menschenrechtsverletzungen, sondern verletzen sie in aller Regel in einem besonders hohen Ausmaß. Dies soll exemplarisch am dritten Golfkrieg (Irakkrieg, 2003 bis 2010) verdeutlicht werden (Sommer, 2008). Dieser völkerrechtswidrige Krieg wurde mit Fehlinformationen der USA „begründet“. Wie in Kriegen üblich, wurde das Recht auf Leben massiv verletzt: Es starben etwa 4.400 US-SoldatInnen, 10.000 irakische SoldatInnen und PolizistInnen sowie 200.000 bis 900.000 ZivilistInnen (IPPNW, 2013). Darüber hinaus entwickelten 500.000 US-SoldatInnen psychische Störungen, insbesondere Depressionen, Posttraumatische Belastungsstörungen und Abhängigkeiten. Zu vergleichbaren Problematiken in der Zivilbevölkerung liegen keine verlässlichen Daten vor. Das Verbot von Folter wurde tausendfach verletzt (bekannt wurde u. a. das Zentralgefängnis Abu Ghraib in Bagdad; Neskovic, 2015). Sterblichkeit, psychische Störungen und Analphabetismus bei Kindern nahmen erheblich zu, so dass auch wichtige Rechte des Kindes (UN, 1989) verletzt wurden. Dieses Beispiel zeigt, dass militärische Interventionen, die mit dem Argument des Schutzes von Menschenrechten geführt werden, zu noch weitaus umfangreicheren Menschenrechtsverletzungen führen können.

IV. Menschenrechtsbildung

Eine fundierte Menschrechtsbildung ist notwendig, damit Menschen ihre Rechte kennen, sich für deren Verwirklichung einsetzen und Verletzungen sowie Missbrauch von Menschrechten wahrnehmen und sich ihnen widersetzen.Bild 4: Einsatz für MenschenrechteBild 4: Einsatz für Menschenrechte

Es gibt drei zentrale Komponenten von Menschenrechtsbildung: die Vermittlung von Wissen über Menschenrechte, Menschenrechts-Dokumente und Menschenrechtsprinzipien, die Förderung von positiven Einstellungen zu Menschenrechten und negativen zu Menschenrechtsverletzungen sowie die Förderung von Handlungskompetenz und Handeln zur Durchsetzung von Menschenrechten. Mit diesen Komponenten wird die Relevanz von Psychologie offensichtlich. Existierende Ansätze zur Menschenrechtsbildung sind vielversprechend (Benedek, 2009; Druba, 2006; Sommer & Stellmacher, 2009, Stellmacher & Sommer, 2016). Folgende generelle Aspekte halten wir für die Menschenrechtsbildung für besonders wichtig:

• Menschenrechtsbildung muss in Schulen konsequent implementiert werden; zudem sind Berufsgruppen, die besonderen Bezug zu Menschenrechten haben, gezielt zu unterrichten, u. a. Polizei, Justiz, Verwaltung und Gesundheitsberufe.

• Bei Menschenrechtsbildung ist die ganze Breite von Menschenrechten zu lehren, also bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle.

• Dem Missbrauch von Menschenrechten ist vorzubeugen, insbesondere mit Verweis auf die grundlegenden Prinzipien von Universalität und Unteilbarkeit. Aber auch Aspekte wie die Verletzung von Menschenrechten durch Kriege und ungerechte Wirtschaftsordnungen sowie eine kritische Reflexion von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land sind zu thematisieren.

• Menschenrechtsbildung muss systematisch evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden. Empirische Studien zeigen, dass Menschenrechtsbildung nicht nur effektiv sein kann (Sommer & Stellmacher, 2009), sondern auch die Funktion hat, autonomes und kritisches Denken sowie universalistische Einstellungen in einer Gesellschaft zu fördern (vgl. McFarland, 2015; Cohrs, Maes, Moschner & Kielmann, 2007).

Fazit

Menschenrechte können als anzustrebendes Ideal bezeichnet werden mit dem Ziel, für alle Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Psychologie kann dazu beitragen, Menschenrechte durchzusetzen, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und dem Missbrauch von Menschenrechten entgegenzutreten.

 

Literaturverzeichnis

Benedek, W. (2009). Manual zur Menschenrechtsbildung, Menschenrechte verstehen. Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag. (Aktualisierte Fassungen, unterschiedliche Sprachen und didaktische Hilfen unter www.etc-graz.at)

Boehnke, K., Christie, D. J., & Anderson, A. (2004). Psychologische Beiträge zu einer Kultur des Friedens. In G. Sommer & A. Fuchs (Hrsg.), Krieg und Frieden: Handbuch der Konflikt- und Friedenspsychologie (S. 31-43). Weinheim: Beltz.

Cohrs, C., Maes, J., Moschner, B., & Kielmann, S. (2007). Determinants of human rights attitudes, and behavior: A comparison and integration of psychological perspectives. Political Psychology, 28, 441-469.

Druba, V. (2006). Menschenrechte in Schulbüchern. Frankfurt: Peter Lang. FIAN (2014). G8 new alliance for food security and nutrition in Africa: A critical analysis from a human rights perspective. Retrieved August 15, 2018 Retrieved from https://www.fian.org/fileadmin/media/publications_2015/2014_G8NewAllianc...

Galtung, J. (1975). Strukturelle Gewalt. Reinbek: Rowohlt. IPPNW (2013). Body Count. Retrieved August 15, 2018 from, http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Body_Count_Maerz2013.pdf

Lüders, M. (2017). Die den Sturm ernten. München: C.H. Beck.

McFarland, S. (2015). Culture, individual differences, and support for human rights: A general review. Peace and Conflict: Journal of Peace Psychology, 21, 10-27.

Neskovic, V. (2015). Der CIA-Folterreport. Frankfurt: Westend Verlag.

Sommer, G. (2001). Menschenrechtsverletzungen als Legitimationsgrundlage des Jugoslawien-Kosovo-Krieges? In J. M. Becker & G. Brücher (Hrsg.), Der Jugoslawienkrieg – eine Zwischenbilanz (S. 81-92). Münster: LIT.

Sommer, G. (2008). Menschenrechtsverletzungen im dritten Golfkrieg. In J. M. Becker & H. Wulf (Hrsg.), Zerstörter Irak - Zukunft des Irak? (S. 85-103). Münster: LIT.

Sommer, G., & Stellmacher, J. (2009). Menschenrechte und Menschenrechtsbildung. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.

Stellmacher, J., & Sommer, G. (2016). Menschenrechte und Menschenrechtsverletzungen: Psychologische Aspekte der Wahrnehmung und Bewertung. Schlussfolgerungen empirischer Studien für die Menschenrechtsbildung. In S. Weyers & N. Köbel (Hrsg.), Bildung und Menschenrechte (S. 179-204). Wiesbaden: Springer.

Ziegler, J. (2012). Wir lassen sie verhungern. Die Massenvernichtung in der Dritten Welt. München: Bertelsmann.

 

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