Die Macht des Irrtums: Über die Ursachen und Auswirkungen von gerichtlichen Fehlurteilen

Stellen Sie sich vor, Sie werden verdächtigt, ein Verbrechen begangen zu haben, obwohl Sie unschuldig sind. Sie werden von der Polizei vernommen und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Sie sind unschuldig, doch Sie werden verurteilt. Viele Menschen glauben, dass ihnen dies nicht passieren kann. Doch Justizirrtümer beweisen das Gegenteil. Dieser Artikel befasst sich mit den Ursachen und Auswirkungen von Fehlurteilen in Deutschland.

Justitia gilt als Göttin der Gerechtigkeit. Sie trägt eine Augenbinde, die symbolisiert, dass die Justiz unparteiisch und nicht beeinflussbar ist. In der einen Hand hält Justitia eine Waage, die versinnlicht, dass die Sachlage gut abgewogen wird. Das Richtschwert, welches sie in der anderen Hand hält, stellt dar, dass für Schuldige die Macht der Justiz hart ist (Otto, 2006). Doch wie gerecht ist unser Justizsystem eigentlich? Und was sind die Konsequenzen für die Betroffenen von Justizirrtümern?

In jedem Rechtssystem können Fehler passieren, die dazu führen, dass unschuldige Menschen verurteilt werden. Man kann von einem Justizirrtum oder einem Fehlurteil sprechen, wenn eine Person für ein Verbrechen Justitia. Bild: 3839153 via pixabay (https://pixabay.com/de/handschellen-%C3%A4rger-polizei-2102488/, CC:https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)Justitia. Bild: 3839153 via pixabay (https://pixabay.com/de/handschellen-%C3%A4rger-polizei-2102488/, CC:https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)verurteilt wird, das sie nicht begangen hat, aber in bestimmten Fällen auch, wenn eine schuldige Person freigesprochen wird. Dieser Artikel bezieht sich auf Fehlurteile, die unschuldige Personen betreffen. Die Folgen für die betroffenen Personen sind weitreichend und schwer. Wie oft es zu solchen Fehlurteilen in Deutschland kommt, ist nicht bekannt. Doch deuten etliche Justizirrtümer daraufhin, dass es solche auch in unserem Rechtssystem gibt, wie zum Beispiel der folgende Fall von Ulvi Kulac.

Fallbeispiel Ulvi Kulac

Im Mai 2001 verschwand die neunjährige Peggy Knoblauch aus Lichtenberg spurlos. Fast drei Jahre später, im April 2004, wurde der 24-jährige, geistig zurückgebliebenen Ulvi Kulac wegen des Mordes an Peggy zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – obwohl die Leiche nicht gefunden wurde, andere forensische Beweise fehlten und Ulvi Kulac ein lückenloses Alibi hatte. Sein Verhängnis: er hatte den Mord gestanden. Nach zahlreichen Vernehmungen, in denen er immer wieder seine Unschuld beteuerte, hatte Ulvi Kulac letztendlich zugegeben, Peggy ermordet zu haben. Allerdings änderte sich seine Schilderung der Tat bei jeder Befragung, und er beschrieb verschiedene Tatorte. An keinem dieser Orte wurde die Leiche von Peggy gefunden. Ulvi Kulac zog sein Geständnis später wieder zurück und beteuerte seine Unschuld. Er gab an, das Geständnis unter Zwang abgelegt zu haben. Sowohl die Polizei als auch ein psychiatrischer Sachverständiger hielten sein Geständnis jedoch für glaubhaft (Jung & Lemmer, 2013). Auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann mit einem Intelligenzquotienten von 67 den perfekten Mord begangen hatte. Ulvi Kulac wurde verurteilt und von Peggy fehlte weiterhin jede Spur. Erst im Jahre 2014 wurde der Fall zum Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens. Unter anderem hatte ein Belastungszeuge seine Aussage zurückgezogen. Zehn Jahre nach seiner Verhaftung. Bild: 3839153 via pixabay (https://pixabay.com/de/handschellen-%C3%A4rger-polizei-2102488/, CC:https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)Verhaftung. Bild: 3839153 via pixabay (https://pixabay.com/de/handschellen-%C3%A4rger-polizei-2102488/, CC:https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)Verurteilung wurde Ulvi Kulac freigesprochen. Doch auch zu diesem Zeitpunkt war Peggy immer noch spurlos verschwunden. Im Sommer 2016 wurde ihre Leiche gefunden, nur 15 km entfernt von dem Ort, wo sie verschwunden war. Es ist nun gewiss, dass Peggy tot ist, aber was mit ihr passiert ist, ist immer noch offen  (Lapp & Müller, 2017).

Durch die Medien gelangen Justizirrtümer immer wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Aber wie kann es sein, dass Menschen für Verbrechen verurteilt werden, die sie nicht begangen haben? Wo liegen die Ursachen für solche Irrtümer der Justiz und welche Auswirkungen haben sie für die Betroffenen? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, müssen mögliche Fehlerquellen untersucht werden.

Ursachen von Fehlurteilen

In Deutschland werden schwere Delikte bei den Landgerichten oder den Oberlandesgerichten angeklagt und verhandelt. Problematisch ist, dass es keine zweite Tatsacheninstanz für Urteile dieser Gerichte gibt. Wird eine Person von einem Landgericht bzw. einem Oberlandesgericht verurteilt, bleibt ihr nur die Revision als Rechtsmittel. Hier wird grundsätzlich nur die Anwendung des Rechts überprüft, die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Urteils hingegen nur sehr eingeschränkt (§337 StPO). Wird die Revision als unzulässig verworfen, wird das Urteil rechtskräftig. Danach gibt es nur noch die Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens um ein Urteil zu kippen, wobei hier beispielsweise neue Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt werden müssen (§359 Nr. 5 StPO). Wie viele Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich sind, wird in Deutschland nicht erfasst. Nach Einschätzung von Praktikern ist die Erfolgsquote jedoch sehr gering (Darnstädt, 2013). Diese systembedingten Beschaffenheiten machen es sehr schwierig ein Fehlurteil aufzuheben.

Zu den menschlich bedingten Fehlerquellen gehören beispielsweise falsche oder fehlerhafte Aussagen von ZeugeInnen (unbeabsichtigt oder beabsichtigt). Zeugenaussagen sind oft ausschlaggebend für die Ermittlungen. Wenn jemand beispielsweise überfallen wurde oder einen Überfall beobachtet hat, können ZeugeInnen der Polizei hilfreiche Beschreibungen oder die Identifizierung des/der Täters/in, des Tatorts und des Tathergangs liefern. Es gibt zahlreiche Faktoren, die Zeugenaussagen beeinflussen und zu fehlerhaften Aussagen führen können. Beispielsweise kann eine Waffe einen negativen Einfluss auf die Erinnerung haben. Wenn AugenzeugenInnen ein Verbrechen beobachten, bei dem der/die TäterIn eine Waffe verwendet, können sie später oft den/die TäterIn schlechter beschreiben, da der Fokus auf der Waffe lag (weapon focus effect; Loftus, Loftus & Messo, 1987). Zu weiteren Faktoren, die zum Zeitpunkt des Verbrechens einen Einfluss auf das spätere Erinnerungsvermögen haben, zählen unter anderem die räumliche Entfernung zum Tatgeschehen, die Beobachtungsdauer, das Alter und die Erwartungen der ZeugInnen (Hope, 2010). Andere Faktoren können zwischen dem Zeitpunkt des Tatgeschehens und der Befragung durch die Polizei einen Einfluss auf die Zeugenaussage nehmen. So können beispielsweise nachträgliche fehlerhafte Informationen aus Medienberichten oder von anderen Augenzeugen die Erinnerung beeinflussen (Krix & Sauerland, 2011). 

Aus der amerikanischen Literatur geht hervor, dass fehlerhafte Augenzeugenberichte die häufigste Ursache dafür sind, dass unschuldige Personen in den USA verurteilt werden (https://www.innocenceproject.org). In Deutschland liegen jedoch keine Informationen darüber vor, wie oft  inkorrekte Augenzeugenberichte für Justitzirrtürmer verantwortlich sind. Rechtpsychologen plädieren dafür, sachgemäße Befragungs- und Gegenüberstellungstechniken sowie Videoaufnahmen von Befragungen einzusetzen, um die Gefahr von fehlerhaften Augenzeugenberichten zu verringern. Mehr Informationen über Fehlerquellen von Augenzeugenberichten können Sie in diesem In-Mind Artikel von Krix und Sauerland (2011) finden. Mit Missverständnissen zum Thema Augenzeugenberichten beschäftigt sich der Artikel von Tupper und Kollegen in der vorliegenden Ausgabe.

Wattestäbchen. Bild: EME via pixabay (https://pixabay.com/de/wattest%C3%A4bchen-hygiene-ohrenst%C3%A4bchen-495746/,  CC: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)Wattestäbchen. Bild: EME via pixabay (https://pixabay.com/de/wattest%C3%A4bchen-hygiene-ohrenst%C3%A4bchen-495746/, CC: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)Auch fehlerhafte Analysen von forensischen Beweisen können zu Fehlurteilen führen. Bei der Bekämpfung von Verbrechen werden beispielsweise Identitätsnachweise durch Fingerabdrücke oder die Untersuchung von DNS-Spuren verwendet. Da war zum Beispiel der Fall des Brandon Mayfield, der aufgrund einer falschen Fingerabdruckanalyse als Tatverdächtiger für die Terroranschläge in Madrid im Jahre 2005 verhaftet wurde. Später stellte sich heraus, dass sein Fingerabdruck dem des eigentlichen Täters sehr ähnlich war (Costanzo & Krauss, 2012).

Auch die Analyse von DNS-Spuren kann fehlerhaft sein, wie der Fall des Phantoms von Heilbronn zeigt. In diesem Fall wurde nach einer vermeintlichen Täterin gefahndet, deren DNS-Spuren über Jahre hinweg an verschiedenen Tatorten in Deutschland und Österreich gefunden wurden. Am Ende stellte sich heraus, dass das Abstrichbesteck durch die DNS einer Mitarbeiterin der Herstellungsfirma verunreinigt worden war. Ihre DNS war auf die Wattestäbchen gelangt und daher an mehreren Tatorten gefunden worden (Bäßler, 2009).

Der Fall von Ulvi Kulac zeigt, dass Justizirrtümer auch entstehen können, wenn unschuldige Personen Verbrechen gestehen, die sie nicht begangen haben. Das Risiko, ein falsches Geständnis abzulegen, gilt für jedermann. Jedoch findet man in der Literatur Hinweise darauf, dass ein Zusammenspiel von bestimmten persönlichen Eigenschaften und situationsbedingten Faktoren die Gefahr erhöht, fälschlicherweise eine Tat zu gestehen. Zu den personenbezogenen Risikofaktoren gehören beispielsweise junges Alter, niedriger Intelligenzquotient und psychische Erkrankungen. Zu den situationsbedingten Risikofaktoren zählen hauptsächlich die polizeiliche Vernehmungssituation und die angewandten Vernehmungsmethoden (Kassin et al., 2010). Mehr Informationen darüber, warum Menschen Verbrechen gestehen, die sie nicht begangen haben, erhalten Sie in diesem In-Mind Artikel von Schell und Merckelbach (2011).

Auswirkungen von Fehlurteilen

Es kann vorkommen, dass Opfer von Justizirrtümern zahlreiche Jahre im Gefängnis verbringen, bevor sie (wenn überhaupt) in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden. Jahrelange Gefängnisaufenthalte sind für die meisten (schuldig) Verurteilten psychisch belastend und stellen auch für ihre Familien und Freunde eine Herausforderung dar (Grounds, 2004). Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Verlust der Freiheit auf unschuldig Verurteilte hat. Durch jahrelange Inhaftierung verlieren Gefangene nicht nur ihre Freiheit und ihre Arbeit, sondern auch emotionale Bindungen und materielle Güter. Paradoxerweise gibt es fürZaun. Bild: Bru-nO via pixabay (https://pixabay.com/de/zaun-sicherheit-sicher-sch%C3%BCtzen-2415504/, CC: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)Zaun. Bild: Bru-nO via pixabay (https://pixabay.com/de/zaun-sicherheit-sicher-sch%C3%BCtzen-2415504/, CC: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de) Straffällige bei der Entlassung aus der Haft gewisse Hilfestellungen durch die sozialen Dienste der Justiz (beispielsweise die Bewährungshilfe). Wenn aber jemand nach einem Wiederaufnahmeverfahren entlassen wird und erwiesenermaßen unschuldig ist, gibt es keine Unterstützungen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Hoffmann & Leuschner, 2017).

In einer Untersuchung des britischen Psychiaters Adrian Grounds (2004) wurden 18 unschuldig inhaftierte Männer und Menschen aus ihrem Umfeld nach ihrer Haftentlassung befragt. Die Männer hatten zwischen neun Monaten und 19 Jahren im Gefängnis verbracht. Die Befragungen ergaben, dass viele dieser Männer nach ihrer Entlassung psychische Beeinträchtigungen zeigten. So wurden beispielsweise bei 14 der 18 Befragten negative Persönlichkeitsveränderungen festgestellt, bei 12 Männern wurden Posttraumatische Belastungsstörungen diagnostiziert und zehn litten an Depressionen. Auch gaben die meisten Betroffenen an, dass es ihnen schwerfalle, die verlorenen Jahre zu akzeptieren. In einigen Fällen waren die Eltern der Betroffenen verstorben, die Kinder mittlerweile erwachsen und sie hatten an zahlreichen Familienfesten nicht teilnehmen können. Auch Familien und Freunde gaben an, dass sich die Männer zum Negativen verändert hatten.

In Deutschland hat eine aktuelle Studie der Kriminologischen Zentralstelle die Rehabilitation und Entschädigung von unschuldig Verurteilten nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe untersucht. Es wurden 29 Verfahren zwischen 1990 und 2017 analysiert, bei denen es nach einer Haftstrafe zu einer erfolgreichen Wiederaufnahme und einem Freispruch kam. Zusätzlich wurden 17 Interviews mit Justizopfern, StaatsanwältInnen, RichterInnen und VerteidigerInnen geführt. In der Studie werden eine Vielzahl von Folgen für unrechtmäßig Inhaftierte erläutert. Oft waren finanzielle Probleme von großer Bedeutung; die meisten Entlassenen hatten weder ein Zuhause noch andere materielle Güter. Es stellte sich für die Betroffenen als sehr schwierig dar, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zusätzlich wurden psychische und physische Folgen der Haft nach der Freilassung zu einer Belastung. Beispielsweise wurden bei mehreren Betroffenen Posttraumatische Belastungsstörungen, aber auch Schlafstörungen, Panik- und Angstattacken diagnostiziert. Nicht nur die Inhaftierten selbst, sondern auch ihre Familienangehörigen waren durch die Situation belastet. Viele Betroffene fühlten sich vom Staat alleine gelassen und wünschten sich Unterstützungsangebote. Diese Ergebnisse zeigen, dass es in Deutschland an angemessener finanzieller Entschädigung aber auch an Rehabilitierungsangeboten fehlt und veranschaulicht die weitreichenden negativen Auswirkungen von verbüßten Freiheitsstrafen auf unschuldig Inhaftierte (Hoffmann & Leuschner, 2017). Auch wenn beide Studien wegen ihrer geringen TeilnehmerInnen nicht repräsentativ sind, verdeutlichen die Ergebnisse die Notwendigkeit, die Ursachen von Fehlurteilen wissenschaftlich zu untersuchen sowie die Belastungen von Betroffenen zu reduzieren.  

Dass die Wiedereingliederung in die Gesellschaft von unschuldig Verurteilten sehr mühsam sein kann, zeigt  der Fall von Horst Arnold. Er war fünf Jahre unschuldig inhaftiert, weil eine Kollegin ihn fälschlich einer Vergewaltigung beschuldigt hatte. Nach der vollständigen Verbüßung seiner Haftstrafe wurde er nachträglich in einem Wiederaufnahmeverfahren im Jahre 2011 freigesprochen. Trotz erwiesener Unschuld konnte er nicht mehr als Lehrer tätig werden und lebte von Arbeitslosengeld. Er kämpfte um eine angemessene Haftentschädigung, starb jedoch 2012 an einem Herzinfarkt. Die Entschädigung blieb ihm der Staat schuldig (Darnstädt, 2013).

Problematisch ist auch der geringe Anspruch auf Schmerzensgeld für Opfer von Fehlurteilen. Bis November 2017 stand der Satz nur bei 25 Euro für jeden Tag in Haft (§7 StrEG). Im europäischen Vergleich lag Deutschland damit weit hinten, beispielsweise zahlt Österreich 100 Euro pro Tag. So forderte auch der deutsche Anwaltsverein eine Entschädigung von nicht unter 100 Euro pro Tag und einen besseren Umgang mit Justizopfern. Auf der Justizministerkonferenz im November 2017 einigten sich die Länder auf eine höhere Entschädigung für unschuldig Inhaftierte. Über die genaue Höhe ist noch keine Entscheidung getroffen worden (Kaufmann, 2017). Dieser Beschluss ist ein guter erster Schritt, Betroffenen mit finanziellen Problemen nach der Entlassung zu helfen.

Fazit

Justizirrtümer hat es schon immer gegeben – in Deutschland und überall auf der Welt. In einigen Ländern gibt es Institutionen, die sich darauf spezialisiert haben, unschuldig verurteilten Personen zu helfen, wie zum Bespiel das amerikanische Innocence Project (https://www.innocenceproject.org/). Ähnliche Institutionen bestehen auch in Europa, beispielsweise in den Niederlanden (Gerede Twijfelhttp://www.projectgeredetwijfel.nl/Project_Gerede_Twijfel/Home.html) und Großbritannien (Innocence Network UK, www.innocencenetwork.org.uk).

In Deutschland gibt es bislang keine vergleichbare Organisation und keine Statistiken zu Fehlurteilen. Die in diesem Artikel beschriebenen Fälle, Fehlerquellen und Auswirkungen von Justizirrtümern verdeutlichen jedoch die Bedeutung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema sowie der Notwendigkeit einer angemessen Entschädigung und einer Anlaufstelle, die unschuldig Inhaftierte bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützt.

Literaturverzeichnis

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Kassin, S. M., Drizin, S. A., Grisso, T., Gudjonsson, G. H., Leo, R. A., & Redlich, A. D. (2010). Police-induced confessions: Risk factors and recommendations. Law and Human Behavior, 34, 3-38. doi:10.1007/s10979-010-9217-5

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