Falsche Geständnisse: Warum unschuldige Menschen Verbrechen gestehen, die sie nicht begangen haben.
Würden Sie jemals ein Verbrechen gestehen, das Sie nicht begangen haben? Nein? Die meisten Menschen können sich das auch nicht vorstellen. Leider beweisen zahlreiche Justizirrtümer, die auf falschen Geständnissen basieren, das Gegenteil. Unschuldige gestehen Taten, die sie nicht begangen haben. Dieser Artikel befasst sich mit den Ursachen und Auswirkungen von falschen Geständnissen.
Am 17. November 1989 wurde die Leiche der 15 jährigen Angela Correa in New York gefunden. Jeffrey Deskovic war ein Mitschüler des Opfers und fiel der Polizei auf, weil er am Tag nach dem Verschwinden des Mädchens zu spät zum Unterricht erschien. Er wurde mehrmals von der Polizei vernommen und dies teilweise unter Anwendung eines Polygraphen. Nach einiger Zeit gestand Deskovic schluchzend die Tat. Am Ende des letzten Verhörs lag er eingerollt in der Embryonalstellung unter dem Tisch und weinte. Kurz nachdem Deskovic die Tat gestanden hatte, widerrief er sein Geständnis. Die am Körper der Toten sichergestellten DNS-Proben (Sperma und Haare) stimmten nicht mit Deskovics DNS überein. Trotzdem erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, basierend auf seinem Geständnis. Im Januar 1991 wurde Deskovic wegen Vergewaltigung und Totschlags verurteilt. Während seines Gefängnisaufenthaltes beteuerte Deskovic jahrelang seine Unschuld und kämpfte für seine Freiheit (für mehr Information zum Fall Deskovic: http://www.jeffreydeskovicspeaks.org).
Falsche Geständnisse
In den letzten Jahren wurden in den Vereinigten Staaten 268 unschuldig verurteilte Personen nach einer entlastenden DNS-Analyse aus der Haft entlassen. In 25 % dieser Fälle hatten falsche Geständnisse ursprünglich zu einer Verurteilung beigetragen (http://www.innocenceproject.org). Ferner haben Forschungsstudien gezeigt, dass Geständnisse eine tiefgreifende Auswirkung auf den Ausgang eines Gerichtsverfahrens haben, selbst nach deren Widerrufung durch den Angeklagten. In den Vereinigten Staaten hat eine Archivanalyse ergeben, dass es in 81 % der Fälle, in denen ein falsches Geständnis abgelegt wurde und vor dem Gerichtsverfahren widerrufen wurde, trotzdem am Ende zu einer Verurteilung kam (Drizin & Leo, 2004). Die meisten Menschen können sich nicht vorstellen, jemals ein Verbrechen zu gestehen, welches sie nicht begangen haben. Leider haben die letzten beiden Jahrzehnte gezeigt, dass es immer wieder Menschen gibt, die eine Tat gestehen, für die sie nicht verantwortlich sind. Die meisten dokumentierten Fälle stammen aus den USA und England. Es gibt jedoch auch Fällevon falschen Geständnissen in zahlreichen anderen Ländern, wie z.B. Deutschland, Niederlande, Finnland, Kanada, Australien, Neuseeland, China und Japan (Kassin et al., 2010).
Eine Prävalenzrate ist aus folgenden Gründen nur schwer abzuschätzen: Es liegen keine aktuellen Daten vor. In Deutschland wurden von dem Rechtswissenschaftler Karl Peters und Kollegen zuletzt im Jahre 1970 mehr als 1.000 Wiederaufnahmefälle aus den 1950er und 1960er untersucht. Damals stellte sich heraus, dass in 7 % der Fälle ein falsches Geständnis eine Rolle spielte. Leider liegen seitdem keine neuen Veröffentlichungen mehr vor, die Einblicke in die aktuelle Situation in Deutschland geben könnten. Hinzu kommt, dass es oft nicht möglich ist, die (Un) schuld zweifelsfrei festzustellen. Nicht in allen Fällen liegen eindeutige Beweise vor, die es ermöglichen, ein falsches Geständnis aufzudecken. Von daher ist es nicht möglich zu erfassen, wie viele unschuldige Menschen weltweit in Gefängnissen einsitzen, die Verbrechen gestanden haben, welche sie gar nicht begangen haben.
Bedauerlicherweise gibt es keine Methode, um eindeutig zwischen wahren und falschen Geständnissen unterscheiden zu können. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Menschen im Allgemeinen nur bedingt zwischen wahren und unwahren Aussagen differenzieren können. Die Ergebnisse einer Meta-Analyse ergaben eine Trefferquote von 54 % (Bond & DePaulo, 2006). Hätten die Probanden per Münzwurf über Wahrheit und Falschheit der Aussagen entschieden, so hätte die Trefferquote bei ca. 50 % gelegen. Die tatsächlich ermittelte Trefferquote von 54 % liegt somit nur leicht über dem Zufallsniveau. Eine Umfrage ergab jedoch, dass Menschen sich selbst viel besser einschätzen. In der Studie wurden insgesamt 575 Probanden in sieben Ländern zu ihren Fähigkeiten, zwischen Lüge und Wahrheit zu unterscheiden, befragt. Sie wurden über ihre eigene Kompetenz, die von anderen und die von Polizist/innen befragt. Die Auswertungen ergaben, dass die Probanden sich selbst bei 66 %, andere Menschen bei 60 % und Polizist/innen bei 76 % einstuften. Überraschenderweise wurden zwischen den sieben Ländern keine signifikanten Unterschiede entdeckt. Es zeigten sich aber signifikante Differenzen zwischen den drei Gruppen (sich selbst, andere und Polizist/innen). Das beweist, dass Laien mehr Vertrauen in die Polizei haben, zwischen wahren und nicht wahren Aussagen unterscheiden zu können (Schell & Kassin, 2009). Dabei handelt es sich leider um ein weitverbreitetes Missverständnis.
Aufschlussreich ist eine Studie der amerikanischen Wissenschaftler Saul Kassin und Christian Meissner. Sie zeigten Studierenden und Polizist/innen Videoaufnahmen von schuldigen und unschuldigen Tatverdächtigen, die leugneten, an einem Verbrechen beteiligt gewesen zu sein. Die Aufgabe war es, zu unterscheiden, welche der Verdächtigen nichts mit dem Verbrechen zu tun hatten und welche versuchten ihre Schuld zu vertuschen. Die Studierenden waren kaum in der Lage, zwischen beiden Gruppen zu differenzieren. Die Polizist/innen glaubten, die Situation besser einschätzen zu können als die Studierenden. Aber die Trefferquote der Polizist/innen war gleich gut oder teilweise sogar schlechter als die der Studierenden. Des Weiteren gab es einen wichtigen Unterschied zwischen beiden Gruppen. Die Polizist/innen hatten im Gegensatz zu den Studierenden eine größere Neigung einen typischen Fehler zu begehen, nämlich die Unschuldigen für schuldig zu halten. Dies ist ein Risiko für Personen, die ein falsches Geständnis ablegen. Sie könnten annehmen, dass Polizist/innen in der Lage sind, falsche und wahre Geständnisse voneinander zu unterscheiden. Folglich glauben sie, dass letztendlich die Wahrheit ans Licht kommen muss, auch wenn sie fälschlicherweise gestehen (Meissner & Kassin, 2002). Ein weiteres Risiko stellt der Verzicht auf das Schweigerecht und das Recht mit einem Anwalt zu sprechen dar. In den USA gibt es die sogenannten Miranda Rights, die jedem Verdächtigen das Recht geben, sich nicht zu äußern und auf den Beistand eines Anwalts zu warten (Miranda v. Arizona, 1966). In Deutschland steht jedem Verdächtigen das Schweigerecht laut § 136 der Strafprozessordnung zu.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die meisten Verdächtigen von diesem Schweigerecht keinen Gebrauch machen. In einer Simulationsstudie, die von Saul Kassin und Rebecca Norwick (2004) durchgeführt wurde, verzichteten 81 % der unschuldig an einem Scheinverbrechen Beteiligten auf ihr Schweigerecht. Eine Umfrage mit Polizist/innen in Nordamerika hat identische Ergebnisse ergeben (Kassin et al., 2007). Dies zeigt, dass die meisten Unschuldigen leichtfertig ihr Schweigerecht abgeben. Das kann unter Umständen nachteilig sein, denn auf diesen Verzicht folgt oft eine lange polizeiliche Vernehmung. Eine Untersuchung von amerikanischen Fällen hat ergeben, dass Unschuldige, die ein falsches Geständnis abgelegt haben, durchschnittlich 16,3 Stunden am Stück vernommen wurden (Drizin & Leo, 2004).
Die Taxonomie falscher Geständnisse
Natürlich erklären diese Feststellungen noch nicht, warum unschuldige Menschen letzten Endes gestehen. Weitere Risikofaktoren können vor allem im Bereich der Sozialpsychologie wiedergefunden werden. Saul Kassin und Lawrence Wrightsman erstellten im Jahre 1985 eine Taxonomie falscher Geständnisse mit drei Kategorien: freiwillige falsche Geständnisse (voluntary), erzwungene falsche Geständnisse (coerced-compliant) und erzwungene, internalisierte falsche Geständnisse (coerced-internalized). Zu der ersten Kategorie gehören Geständnisse, die freiwillig gemacht werden, zum Beispiel um öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. Als im Jahre 1932 das Baby des berühmten Fliegers Charles Lindberg entführt wurde, gestanden mehr als 200 Personen das Verbrechen. Viele waren psychiatrische Patienten, die in ihren paranoiden Gedanken fest davon überzeugt waren, dass sie der Täter sind. Ein anderer Grund für diesen Typus von Geständnissen ist der Versuch jemanden zu decken.
Erzwungene Geständnisse entstehen unter Polizeidruck während einer Vernehmung. Unschuldige Menschen gestehen Verbrechen, um dieser Vernehmungssituation zu entkommen, ohne an die langfristigen Konsequenzen zu denken. Oft werden solche Geständnisse durch Isolierung der Verdächtigen sowie langen und konfrontationsreichen Vernehmungstechniken ausgelöst. Ein Beispiel dafür ist der Central Park Jogger Fall in New York im Jahre 1989. Fünf Jugendliche, die zwischen 14 und 30 Stunden lang vernommen wurden, gestanden am Ende eine brutale Vergewaltigung, die sie nicht begangen hatten. Sie sagten später aus, dass sie einfach nur noch nach Hause wollten und deswegen den Polizist/innen sagten, was sie hören wollten. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass alle fünf Jugendlichen unschuldig waren (Drizin & Leo, 2004). Die dritte Kategorie, erzwungene, internalisierte Geständnisse, beschreibt Geständnisse, die durch Polizeidruck entstehen und von dem Unschuldigen als wahr anerkannt werden. Diese unschuldigen Bekenner glauben dann wirklich die Tat begangen zu haben. Dies passierte in Kiel im Jahre 2006 im Fall Schwertz. Wolfgang Schwertz war von den Ermittlern so lange ‚weichgekocht’ worden, bis er einen Mord zugab, den vermeintlich sein ‚böses Ich’, der ‚Wolf in ihm’ begangen hatte (Friedrichsen, 2010).
Falsche Geständnisse im Labor
Um mehr über falsche Geständnisse, deren Häufigkeit und Ursachen herauszufinden, wurden zahlreiche Studien in Laboratorien durchgeführt. Die Einflussreichste dieser Studien wurde von Saul Kassin und Katherine Kiechel (1996) entwickelt. Das sogenannte Computer Crash Experiment wurde für die Probanden als Experiment für Reaktionsschnelligkeit vorgestellt. Die Aufgabenstellung war es, Buchstaben zu tippen. Diese Buchstaben wurden von einer Verbündetenj der Versuchsleiter vorgelesen. Vor dem Experiment wurden alle darauf hingewiesen, auf keinen Fall die ALT-Taste zu drücken, da dies den Computer zum Absturz bringen würde. Nach circa 1 Minute stürzte der manipulierte PC ab und die Probanden wurden beschuldigt, die ALT-Taste gedrückt zu haben. Um die Situation zu beeinflussen, waren die Probanden in zwei Gruppen aufgeteilt worden. Eine ‚schnelle’ Gruppe (die Verbündete las die Buchstaben schnell vor) und eine ‚langsame’ Gruppe (die Verbündete las die Buchstaben langsam vor). Eine weitere Manipulation war, dass in der Hälfte jeder Gruppe die Verbündete eine falsche Aussage machte, indem sie behauptete, die Probanden hätten die ALT-Taste gedrückt. Die beiden Wissenschaftler untersuchten, inwieweit die Versuchspersonen bereit waren, ein falsches Geständnis zu unterzeichnen.
Die abgebildeten Ergebnisse zeigen, dass die Schnelligkeit, aber auch die falsche Aussage der Verbündeten der Versuchsleiter, die Rate der falschen Geständnisse erhöhten. Unter anderem wurde geprüft, ob die Probanden die Anschuldigungen internalisierten und eine Konfabulation des Ereignisses gaben, z.B.: „Ja, ich habe die ALT-Taste tatsächlich berührt und das habe ich gemacht, weil ich heute Morgen zu viel Kaffee getrunken habe“ oder „Ja, ich habe die ALT-Taste mit meiner rechten Hand berührt, nachdem der Buchstabe A vorgelesen wurde“. Insgesamt unterschrieben 65 % der Probanden ein falsches Geständnis, 28 % glaubten wirklich die Taste gedrückt zu haben und 9 % gaben Erklärungen und Gründe ab, warum sie es getan hatten. In Wirklichkeit waren alle unschuldig, da keiner die ALT-Taste gedrückt hatte.
Fazit
Im Januar 2006 übernahm das Innocence Project in New York den Fall von Jeffrey Deskovic. Das Innocence Project veranlasste die DNS-Spuren erneut überprüfen zu lassen. Es stellte sich heraus, dass die DNS-Spuren mit denen von Steven Cunningham übereinstimmten. Dieser war für Mord in einem anderen Fall verurteilt worden und war seitdem im Gefängnis. Im September 2006 wurde Deskovic entlassen und seine Verurteilung wurde widerrufen. Der wahre Täter, Steven Cunningham, gestand wenig später auch den Mord an Angela Correa.
In Deutschland endete gerade das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Rupp mit Freisprüchen für die Angeklagten. Herr Rupp verschwand im Jahre 2001 spurlos und seine Familie gestand später, ihn erschlagen, zerstückelt und an die Hunde und Schweine verfüttert zu haben. Die Geständnisse wurden später widerrufen, da sie angeblich nur unter dem Druck der Ermittler entstanden waren. Obwohl es keine anderen Beweise gab, wurden die vier Angehörigen vom Gericht zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Im März 2009 wurde die Leiche von Herrn Rupp gefunden. Er wurde nicht erschlagen, nicht zerstückelt und nicht von den Hunden gefressen. Ob jemals geklärt werden kann, wie Herr Rupp zu Tode kam, ist ungewiss. Klar ist jedoch, dass die Geständnisse seiner Familie falsch waren (Getöteter Landwirt, 2011).
Bis zum heutigen Tage ist noch nicht vollständig geklärt, warum Menschen fälschlicherweise ein Verbrechen gestehen und warum solche Geständnisse so einflussreich auf den weiteren Verfahrensverlauf sind. Sicher ist, dass die Problematik der falschen Geständnisse besteht und dass sich die Justiz damit auseinandersetzen muss. Falsche Geständnisse stellen nicht nur ein Problem für die unschuldig verurteilten Personen dar, sondern auch für die Gesellschaft. Denn eine solche falsche Verurteilung impliziert, dass die wahre Täterin / der wahre Täter noch nicht verurteilt ist und potentiell weiteren Schaden verursachen kann.
Es stellt sich die Frage, wie die Situation verbessert werden kann, um Justizirrtümer aufgrund von falschen Geständnissen zu verhindern. Ein erster Schritt wäre, von jeder Vernehmung eine Videoaufzeichnung zu erstellen. Wissenschaftler untersuchen, inwiefern Vernehmungstechniken dahingehend verbessert werden können, falsche Geständnisse zu vermeiden. Des Weiteren könnte eine Wiederholung von Peters‘ Studie aus den Siebzigern mit aktuellen Wiederaufnahmefällen dabei helfen, eine Prävalenzrate für falsche Geständnisse in Deutschland zu erstellen.
Literaturverzeichnis
- Bond, C. F., & DePaulo, B. M. (2006). Accuracy of deception judgments. Personality & Social Psychology Review, 10, 214-234.
- Drizin, S. A., & Leo, R. A. (2004). The problem of false confessions in post- DNA world. North Carolina Law Review, 82, 891-1007.<
- Friedrichsen, G. (2010). “Lange genug weichgekocht”. Spiegel Online. Verfügbar unter http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-69003629.html [Februar, 2010]
- Getöteter Landwirt: Gericht spricht im Fall Rupp Familie frei. (2011). Spiegel Online. Verfügbar unter http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,747654,00.html [Februar, 2011]
- Kassin, S. M., Drizin, S. A., Grisso, T., Gudjonsson, G.H., Leo, R.A., & Redlich, A.D. (2010). Police-induced confessions: Risk factors and recommendations. Law and Human Behavior, 34, 3-38.
- Kassin, S. M., & Kiechel, K. L. (1996). The social psychology of false confessions: Compliance, internalization, and confabulation. Psychological Science, 7,125-128.
- Kassin, S. M., Leo, R. A., Meissner, C. A., Richman, K. D., Colwell, L. H., Leach, A. M., & La Fon, D. (2007). Police interviewing and interrogation: A self-report survey of police practices and beliefs. Law and Human Behavior, 31, 381-400.
- Kassin, S. M., & Norwick, R. J. (2004). Why suspects waive their Miranda rights: The power of innocence. Law and Human Behavior, 28, 211-221.
- Kassin, S. M., & Wrightsman, L. S. (1985). Confession evidence. In S. Kassin & L. Wrightsman (Eds.), The psychology of evidence and trial procedure (pp. 67-94). Beverly Hills, CA: Sage.
- Meissner, C. A., & Kassin, S. M. (2002). "He's guilty!": Investigator bias in judgements of truth and deception. Law and Human Behavior, 26, 469 – 480.
Miranda v. Arizona, 384 U.S. 336 (1966). - Peters, K. (1970). Fehlerquellen im Strafprozess: Eine Untersuchung der Wiederaufnahmeverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Karlsruhe: C. F. Müller.
- Schell, J. M., & Kassin, S. M. (2009). Welche Auswirkungen können Geständnisse haben? Laien-Ansichten über Ermittlungsverfahren und deren Risiken. Vortrag präsentiert auf der Fachgruppentagung Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, Gießen.