Im Zweifel für den Angeklagten: Über Fehlerquellen von Zeugenaussagen
Fehlerhafte Zeugenaussagen haben in vielen Fällen wesentlich zur Verurteilung unschuldiger Personen beigetragen. Projekte in den USA und den Niederlanden nehmen sich dieser Fälle an und versuchen, Freisprüche für die Betroffenen zu erwirken. Den Justizirrtümern, die durch falsche Zeugenaussagen verursacht wurden, steht jedoch gegenüber, dass Zeugenaussagen der Polizei oft die entscheidenden Hinweise für die Ermittlungsarbeit erbringen. Der vorliegende Artikel liefert neben der Darstellung von Fallbeispielen Forschungsergebnisse, die zeigen, wie und wann es zu Fehlern in Zeugenaussagen kommen kann.
Zeugenaussagen sind für die Polizei ein wichtiges Beweismittel. Sie liefern trotz der zahlreichen technischen Möglichkeiten zur Spurensicherung oft die entscheidenden Anhaltspunkte für die Ermittlungsarbeit. Andererseits sind Zeugenaussagen fehleranfällig und nicht selten tragen sie zur Verurteilung Unschuldiger bei. Eine Analyse von 240 US-amerikanischen Fällen, in denen erwiesenermaßen ein Justizirrtum vorlag, ergab, dass in mehr als 75% der Fälle fehlerhafte Zeugenaussagen Hauptgrund für die Fehlurteile waren (Wells, Small, Penrod, Malpass, Fulero & Brimacombe, 1998). Auch in Deutschland haben Zeugenaussagen nachweislich zu Justizirrtümern geführt. So wurde Donald Stellwag wegen Bankraubs verurteilt, nachdem ihn ein Zuschauer der Sendung Aktenzeichen XY ...ungelöst auf dem Bild einer Überwachungskamera der Bank vermeintlich erkannte. Stellwag wurde außerdem durch ein fehlerhaftes anthropologisches Gutachten belastet, das angebliche Ähnlichkeiten zwischen dem Ohr des Täters und dem Stellwags feststellte. Die Verurteilung erfolgte schließlich trotz mehrerer Alibi-Zeugen , die Angaben zu Stellwags Aufenthaltsort während der Tatzeit machen konnten. Inzwischen wurde der eigentliche Täter festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Stellwag seine achtjährige Haftstrafe allerdings schon verbüßt. Der Gutachter wurde wegen grober Fahrlässigkeit zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von € 150.000 verurteilt.
In den USA arbeitet das Innocence Project seit 1992 daran, Justizirrtümer aufzudecken und Freisprüche für unschuldig Verurteilte zu erwirken (Scheck, Neufeld, & Dwyer, 2003). Dazu wird mittels DNS-Analyse die DNS der verurteilten Person mit der am Tatort gefundenen möglichen DNS des Täters abgeglichen. Eine Nichtübereinstimmung gilt als Beleg für die Unschuld des Verurteilten. Bislang wurden durch das Projekt mehr als 260 unschuldig Verurteilte entlastet und freigesprochen. BEISPIELFALL Die Betroffenen waren teils jahrelang inhaftiert, manchmal sogar zum Tode verurteilt. In den Niederlanden wurde 2004 das Projekt „Gerede Twijfel“ (Deutsch für Begründeter Zweifel; www.geredetwijfel.nl) gegründet. Voraussetzungen für eine Annahme durch das Projekt sind, dass (1) der Betroffene endgültig verurteilt ist, (2) der Betroffene angibt, unschuldig zu sein und (3) ein Revisionsantrag beabsichtigt ist. Eine Revision ist nach niederländischem Recht nur dann möglich, wenn neue Beweise vorgelegt werden, die für die Unschuld des Betroffenen sprechen. Das Projekt führt keine DNS-Analysen durch, sondern prüft mittels einer intensiven Analyse der Gerichtsakten, wo es im Verfahren möglicherweise zu Fehlern gekommen ist. Gerede Twijfel verfasst über jeden behandelten Fall einen Bericht, der als gefordertes neues Beweismittel fungieren und für das Revisionsverfahren hinzugezogen werden kann. Bislang wurden rund 15 Fälle bearbeitet, allerdings kam es nur in einem Fall zu einem erfolgreichen Revisionsverfahren. In Deutschland existiert unserem Wissen nach bedauerlicherweise kein vergleichbares Projekt.
Bevor wir nun auf die einzelnen Fehlerquellen von Zeugenaussagen eingehen, geben wir zunächst einen kurzen Überblick, was die konkreten Inhalte von Zeugenaussagen sein können. So können Zeugenaussagen Beschreibungen des Täters, des Tatortes oder des Tathergangs umfassen. Beschreibungen von Tathergang oder Tatort werden benötigt, um den Tatablauf nachvollziehen zu können. Beschreibungen von Aussehen und Kleidung des Täters werden zu Fahndungszwecken eingesetzt, wobei die Beschreibungen Polizeistreifen zur Verfügung gestellt oder durch die Medien an die Allgemeinbevölkerung weitergegeben werden. Täterbeschreibungen werden zudem bei der Erstellung von Phantombildern und der Zusammenstellung von Wahlgegenüberstellungen eingesetzt. Ausgehend von der Täterbeschreibung werden geeignete Vergleichspersonen für die Wahlgegenüberstellungen ausgewählt. Täterbeschreibungen sind jedoch häufig wenig detailliert und enthalten meist kaum genaue Angaben zu Größe, Statur oder Alter, die auf eine große Personengruppe zutreffen. Bevorzugt werden auch leicht veränderliche Merkmale wie Haare und Kleidung beschrieben. So findet man häufig Beschreibungen folgender Art: „Der Täter war männlich, schlank, zwischen 1,75m und 1,85m groß und 25 bis 30 Jahre alt. Er trug dunkle Kleidung und hatte kurze dunkle Haare.“ Vielen ist vermutlich eine Person aus dem eigenen Umfeld bekannt, auf die diese Beschreibung passen würde.
Neben Beschreibungen von der Tat, dem Tatort und dem Täter zählen auch Personenidentifizierungen zu den Zeugenaussagen. Hierbei werden dem Zeugen der Tatverdächtige sowie mehrere Vergleichspersonen präsentiert. Die Präsentation der Gegenüberstellung kann mit Hilfe von Fotos, Videos oder live erfolgen. Abbildung 1 zeigt die möglichen Ausgänge einer Wahlgegenüberstellung. Identifiziert der Zeuge den Verdächtigen und handelt es sich bei diesem um den Täter, so liegt eine richtige Identifizierung vor (Treffer). Ist der Verdächtige jedoch unschuldig, so liegt eine falsche Identifizierung vor (falscher Alarm; Gefahr eines Justizirrtums). Die Identifizierung einer Vergleichsperson ist weniger problematisch, da jede Wahlgegenüberstellung nur einen Verdächtigen enthält. Entsprechend ist bei Identifizierung einer Vergleichsperson offenkundig, dass ein Irrtum vorliegt. Wählt der Zeuge niemanden aus der Gegenüberstellung aus, kann es sich entweder um eine korrekte (der Täter befindet sich nicht in der Gegenüberstellung) oder um eine falsche (der Täter befindet sich in der Gegenüberstellung) Zurückweisung handeln.
Wir werden nun die verschiedenen Fehlerquellen von Zeugenaussagen darstellen. Diese können sich während der Wahrnehmung des Ereignisses, während des Behaltensintervalls oder bei der Befragung einstellen.
Fehlerquellen während Wahrnehmung und Enkodierung
Variablen, die für Wahrnehmung oder Enkodierung hinderlich sind und eine schlechtere Erinnerung bedingen, sind beispielsweise ungünstige Lichtverhältnisse zur Tatzeit, eine kurze Beobachtungsdauer sowie die Maskierung des Täters. Auch eine räumliche Distanz zum Tatgeschehen führt zu schlechterer Wahrnehmung. Dies liegt daran, dass das Auge mit zunehmender Entfernung immer mehr Details filtert, d.h. entfernt. Busey und G. R. Loftus (2007) stellten dies eindrucksvoll anhand prominenter Gesichter dar.
Das Vorhandensein einer Waffe kann dazu führen, dass die Aufmerksamkeit des Zeugen vermehrt auf die Waffe und nicht den Täter gerichtet ist. Hierdurch wird die Enkodierung des Aussehens des Täters erschwert. Dieser sogenannte Waffenfokus-Effekt vermindert somit die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter später wieder erkannt wird (Steblay, 1992).
Sind Täter und Opfer Angehörige unterschiedlicher Ethnien, kann es zum sogenannten Ausländereffekt kommen (z.B. Sporer, 2001). Menschen anderer Ethnien werden schlechter wiedererkannt als Menschen der eigenen Ethnie. Die Forschungsergebnisse legen nahe, dass es eine Tendenz gibt, Personen anderer ethnischer Herkunft aus einer Gegenüberstellung zu identifizieren, während bei Personen mit demselben ethnischen Hintergrund vorsichtiger agiert wird. Dies deutet auf Verschiebungen im Entscheidungskriterium in Abhängigkeit von der Ethnie hin. Eine Ursache der schlechteren Leistung beim Wiedererkennen ist, dass Gesichter von Personen einer anderen ethnischen Herkunft weniger gut enkodiert werden als Gesichter von Personen derselben ethnischen Herkunft. Auch in Deutschland wurde der Ausländereffekt gefunden. So erkannten Deutsche türkische Gesichter schlechter wieder. In Deutschland lebende türkische Teilnehmer zeigten jedoch keine schlechtere Wiedererkennensleistung deutscher Gesichter.
Fehlerquellen während des Behaltensintervalls
Je länger das Behaltensintervall ist, desto mehr Details werden vergessen. Dies gilt insbesondere für detaillierte oder wortgetreue Angaben. Kann ein Zeuge unmittelbar nach der Tat noch die genaue Farbe des Fluchtautos, z.B. metallicblau, erinnern, so kann er vermutlich nach einer Weile nur noch die Helligkeit erinnern, z.B. dunkel. Daher ist eine Befragung der Augenzeugen unmittelbar nach der Tat überaus wünschenswert, jedoch nicht immer mit der Polizeipraxis zu vereinbaren.
Kritisch ist zudem, welche Informationen ein Zeuge während des Behaltensintervalls nachträglich erhält, z.B. aus Medienberichten oder von anderen Augenzeugen. Wenn diese Informationen fehlerhaft sind, der Zeuge sie jedoch in seine Erinnerung integriert, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Mit solchen nachträglichen Einflüssen beschäftigten sich Gabbert, Memon, Allan und Wright (2004). Ihre Versuchspersonen sahen einen Film, der einen Raubüberfall zeigte. Die erste Experimentalgruppe las eine Zusammenfassung des Films, die vier falsche Details enthielt. Die Personen der zweiten Experimentalgruppe unterhielten sich über den Filminhalt mit einem vermeintlichen weiteren Augenzeugen, der vorgab, ein Versuchsteilnehmer zu sein. Tatsächlich handelte es sich jedoch um einen Verbündeten des Versuchsleiters. Im Verlauf der Unterhaltung erwähnte dieser Augenzeuge ebenfalls vier falsche Details. Eine Kontrollgruppe las die gleiche Zusammenfassung wie die Experimentalgruppe, jedoch ohne die falschen Informationen. Vor und nach der Lektüre bzw. Unterhaltung beantworteten die Versuchspersonen jeweils dieselben Fragen zum Film. Darunter waren Fragen zu Details, welche im Film gezeigt wurden und über die die Versuchspersonen anschließend falsch informiert wurden. Der Vergleich mit der Kontrollgruppe ergab, dass die Experimentalgruppen im zweiten Fragebogen diese Falschinformationen deutlich häufiger berichteten. Rund 50% der Fragen, welche die Versuchspersonen im zweiten Fragebogen mit einem übernommenen falschen Detail beantworteten, waren im ersten Fragebogen noch anders beantwortet worden. Dies zeigt eindrucksvoll das Ausmaß der Beeinflussung, das durch Medien und andere Personen erreicht werden kann.
Fehlerquellen bei der Vernehmung
Die Erinnerung falscher Details kann auch während der Vernehmung provoziert werden. Suggestive Befragungsmethoden stellen hierbei eine wesentliche Fehlerquelle dar. In einer Untersuchung, die in der Gedächtnispsychologie als Klassiker gilt, sahen die Versuchspersonen ein Video von einem Autounfall (E. F. Loftus & Palmer, 1974, Experiment 2). Danach wurden sie gebeten, mehrere Fragen zum Film zu beantworten, darunter eine Frage zur Geschwindigkeit der beiden beteiligten Autos. Hierbei wurde die Formulierung hinsichtlich der Geschwindigkeit variiert. Während ein Teil der Versuchspersonen gefragt wurde, wie schnell die Autos fuhren, als sie „aufeinandertrafen“ (hit), wurde ein anderer Teil gefragt, wie schnell die Autos fuhren, als sie „ineinander krachten“ (smashed). Die Versuchspersonen, bei denen die Autos laut Fragestellung „ineinander krachten“, schätzten die Geschwindigkeit der Autos als deutlich höher ein, als diejenigen, bei denen die Autos „aufeinandertrafen“. Die Fragestellung hatte somit Einfluss auf die Schätzung der Geschwindigkeit. Auch auf eine zweite Befragung eine Woche später hatte die Formulierung Wirkung: Die Versuchspersonen, bei denen die Autos laut Fragestellung „ineinander krachten“, gaben öfter an, zerbrochenes Glas gesehen zu haben. Tatsächlich war im Film kein solches zu sehen.
Zu suggestiven Einflüssen kann es nicht nur bei der Befragung, sondern auch bei der Personenidentifizierung kommen. Wird dem Zeugen bei einer Gegenüberstellung nicht klargemacht, dass der Täter sich möglicherweise nicht in der Gegenüberstellung befindet, kann dies zu einem Identifizierungsdruck und zu einer erhöhten Anzahl von Falschidentifizierungen führen (Wells et al., 1998). Eine weitere Quelle suggestiven Einflusses bei der Identifizierung kann vorliegen, wenn der Polizeibeamte, der die Gegenüberstellung durchführt, die Identität des Tatverdächtigen kennt. Der Beamte liefert dabei möglicherweise, auch ungewollt, Signale. Diese können dem Zeugen Hinweise zur Identität des Verdächtigen liefern und somit die Identifizierungsentscheidung beeinflussen.
Auch die Gabe von Feedback („Gut, Sie haben den Verdächtigen identifiziert!“) nach der Identifizierungsentscheidung gehört zu den möglichen Einflussfaktoren bei der Vernehmung. Feedback kann die Erinnerung an das Identifizierungsverfahren und an die Tat selbst verzerren. In einer Untersuchung hierzu sahen Versuchspersonen ein Video, das einen bewaffneten Mann zeigte (Wells & Bradfield, 1998). Diesen sollten die Versuchspersonen anschließend identifizieren. Die Hälfte der Versuchspersonen erhielt nach der Identifizierungsentscheidung positive Rückmeldung, die andere Hälfte keine. Wie vielleicht zu erwarten, waren sich die Versuchspersonen, die positive Rückmeldung erhielten, ihrer Identifizierungsentscheidung hinterher wesentlich sicherer, als diejenigen, die keine Rückmeldung erhalten hatten. Das Feedback hatte jedoch noch viel weitreichendere Folgen: Es beeinflusste nämlich die Erinnerung an das bezeugte Ereignis selbst. So gaben Versuchspersonen, die Feedback erhielten, u.a. an, eine bessere Sicht auf die Zielperson gehabt und das Gesicht mit größerer Aufmerksamkeit betrachtet zu haben. Dieser verzerrende Effekt auf die Erinnerung trat übrigens auf, obwohl sich die Zielperson gar nicht in der Gegenüberstellung befand, die Versuchspersonen also eine Falschidentifizierung vorgenommen hatten. Gibt ein Zeuge, an, dass er sich beispielsweise gut an das Ereignis erinnern kann, so erhält seine Aussage vor Gericht wahrscheinlich mehr Gewicht, als die eines Zeugen, der angibt, sich weniger gut erinnern zu können. Dies ist problematisch, wenn beide Zeugen doch gleichermaßen die falsche Person identifiziert haben und sich die Angaben lediglich aufgrund des Feedbacks voneinander unterscheiden.
Fazit und Ausblick
Zeugenaussagen sind auch im Zeitalter von DNS-Analysen wichtige Beweismittel für die Aufklärung von Kriminalfällen. Gleichwohl gibt es zahlreiche Faktoren, die zu fehlerhaften Zeugenaussagen führen und letztendlich Justizirrtümer verursachen können. Werden Befragungen und Gegenüberstellungen jedoch sachgemäß durchgeführt, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, eine richtige Aussage zu erhalten. Daher sollten Zeugenaussagen vor Gericht weiterhin als Beweismittel zugelassen werden. Die rechtspsychologische Forschung arbeitet im Sinne einer positiven Rechtspsychologie stetig daran, verbesserte, d.h. weniger irrtumsanfällige Befragungs- und Gegenüberstellungs-Techniken zu entwickeln (Sauerland & Krix, im Druck). Deren sachgemäße Anwendung hilft Zeugen etwa, umfangreichere Aussagen mit einer größeren Anzahl richtiger Details abzugeben. Ein Beispiel für eine solche Technik ist das Kognitive Interview (Fisher & Geiselman, 1992). Diese leitet Zeugen u.a. dazu an, vor der Abgabe der Aussage den Kontext der Tat gedanklich wiederherzustellen. Das bedeutet, dass die Zeugen sich vorstellen sollen, welche Emotionen und Gedanken sie während der Zeugenwerdung hatten. Auch externe Details, wie die Szenerie des Tatorts, sollen sie sich vorstellen. Diese Details werden parallel zur Erinnerung an die Tat im Gedächtnis gespeichert. Dadurch dienen sie als Hinweise auf die Erinnerung an die Tat und liefern zusätzliche Wege, an die Erinnerung zu gelangen. Somit wird der Abruf der Erinnerung an die Tat aus dem Gedächtnis verbessert.
Um mögliche Fehlerquellen aufspüren zu können, sollten grundsätzlich (Video-)Aufzeichnungen der Befragungen angefertigt werden. Überdies ist es essentiell, die Bedingungen der Zeugenwerdung und mögliche Einflüsse im Behaltensintervall im Gespräch mit dem Zeugen zu eruieren, um auch hier Fehlerquellen zu ermitteln. Keinesfalls sollte eine Verurteilung ausschließlich aufgrund der (Identifizierungs-)Aussage eines Zeugen erfolgen.
Literaturverzeichnis
- Busey, T. A., & Loftus, G. R. (2007). Cognitive science and the law. Trends in Cognitive Sciences, 11, 111-117.
- Fisher, R. P., & Geiselman, R. E. (1992). Memory enhancing techniques for investigative interviewing: The cognitive interview. Springfield, IL: Charles C. Thomas.
- Gabbert, F., Memon, A., Allan, K., & Wright, D. B. (2003). Say it to my face: Examining the effects of socially encountered misinformation. Legal and Criminological Psychology, 9, 215-227.
- Loftus, E. F., & Palmer, J. C. (1974). Reconstruction of automobile destruction: An example of the interaction between language and memory. Journal of Verbal Learning and Verbal Behavior, 13, 585-589.
- Odenthal, H.-J. (1999). Die Gegenüberstellung im Strafverfahren. Stuttgart: Richard Boorberg.
- Sauerland, M., & Krix, A. C. (im Druck). Vorbereitung und Durchführung von Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen vor dem Hintergrund einer positiven Rechtspsychologie. Praxis der Rechtspsychologie.
- Scheck, B., Neufeld, P., & Dwyer, J. (2003). Actual innocence: When justice goes wrong and how to make it right. New York: New American Library.
- Sporer, S. L. (2001). Recognizing faces of other ethnic groups: An integration of theories. Psychology, Public Policy, and Law, 7, 36-97.
- Steblay, N. M. (1992). A meta-analytic review of the weapon focus effect. Law and Human Behavior, 16, 413-424.
- Wells, G. L., & Bradfield, A. L. (1998). “Good, you identified the suspect": Feedback to eyewitnesses distorts their reports of the witnessing experience. Journal of Applied Psychology, 83, 360-376.
- Wells, G. L., Small, M., Penrod, S., Malpass, R. S., Fulero, S. M., & Brimacombe, C. A. E. (1998). Eyewitness identification procedures: Recommendations for lineups and photospreads. Law and Human Behavior, 22, 603-647.